
Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware BSI TL-03305
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 7
Mai 2015
3. Antragstellung auf Zulassung, Prüfgrundlagen und Verfahren
Anträge auf Zulassung sind zu richten an:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 200363
53133 Bonn
Fax: (0228) 9582-5755
Dem Antrag ist ein Bedarfsnachweis einer Bundesbehörde für eine Zulassung des Produktes
beizufügen; andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. Beispielsweise können
Ausschreibungsunterlagen einer Bundesbehörde als Bedarfsnachweis verwendet werden. Erfolgt die
Beauftragung des BSI durch eine Bundesbehörde, so ist die Bearbeitung kostenfrei; ansonsten
entstehen Kosten gem. der BSI-Kostenverordnung.
Details der Prüfgrundlagen sind teilweise als Verschlusssache eingestuft. Sie werden dem Hersteller
bei Bedarf bekannt gegeben, wenn dieser gegenüber dem Bundesamt ein berechtigtes Interesse
nachweist und die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt; dies muss durch einen
Sicherheitsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit bestätigt sein.
Die Prüfung erfolgt an einem Seriengerät, welches zusammen mit geeigneter Peripherie bereitzustellen
und beim BSI in Betrieb zu nehmen ist.
Für eine Zulassung gem. SDIP 27 Level A ist von dem Hersteller ein technischer Bericht sowie
weitere Hardware wie z.B. Adaptionen und Testsoftware nach Absprache bereitzustellen. Eine
Übersicht zu diesem Bericht (sog. „Tempest Firmenbericht – TFB“) kann bei Bedarf beim BSI
angefordert werden.
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