Videovox Pro GBS series Manual de usuario Pagina 6

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BSI TL-03305 Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte Hardware
6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mai 2015
Hinweis:
Die Anwendung dieser Regelung ist nur im Reparaturfall einzelner, im Betrieb
befindlichen, Gete zulässig.
Die Regelung darf nicht zum Zwecke der Modernisierung verwendet werden.
10. Das Hinzufügen von Komponenten führt zum Verlust der Zulassung, z. B. führt die
Erweiterung eines Computer-Systems um einen weiteren Monitor oder einer Netzwerkkarte
zum Verlust der Zulassung.
11. Das Entfernen von Komponenten ist zulässig, setzt jedoch eine ordnungsgemäße
Verschließung der eventuell entstandenen Öffnung von z. B. einer Netzwerkkarte oder DVD
Brenner voraus. Eine Kurzvermessung ist erforderlich.
12. Eine Komponentenliste des im Rahmen der Zulassungsmessung geprüften Getes
einschließlich der Verkabelung ist immer dem IT-Produkt beizulegen.
13. Nicht abstrahlgeprüfte Komponenten und Kabel dürfen grundsätzlich nicht im Paket beigelegt
werden.
14. Eventuell beiliegende Komponenten, die nicht in der genannten Komponentenliste oder im
Prüfbericht aufgeführt sind, müssen als „Nicht zulässig“ gekennzeichnet werden, um eine
irrtümliche Verwendung beim Anwender zu vermeiden.
15. Geräte, die erkennbarengel wie zum Beispiel lose Dichtungen oder nicht fixierte Ferrite
aufweisen dürfen nicht als abstrahlgeprüftes Gerät ausgeliefert werden und sind
zurückzuweisen.
16. Abstrahlgeprüfte Produkte müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt sein (um mögliche
Manipulationen zu verhindern); ggf. sind sie vor einem erneuten Einsatz einer weiteren
Abstrahlprüfung zu unterziehen.
17. Abstrahlgeprüfte Hardware kann auch außerhalb des Verschlusssachen- bzw.
Behördenbereichs vertrieben und eingesetzt werden.
18. Bei der Beschaffung von Geräten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, insbesondere bei
Angeboten ausländischer Anbieter ist die beschaffende Stelle gehalten, die Zulassung solcher
Geräte für den Einsatz zur Bearbeitung nationaler VS beim BSI zu verifizieren.
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