
Für staatliche VS zugelassene abstrahlgeprüfte /-arme Hardware BSI TL-03305
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 17
Mai 2015
6. Abstrahlgeprüfte Hardware nach dem Nationalen Zonenmodell
In den folgenden Listen sind die für den Betrieb in bestimmten Zonen zugelassenen Produkte aufgeführt.
Hinweis: Die Zulassung berücksichtigt ausschließlich Ergebnisse der Abstrahluntersuchung,
andere Sicherheitsaspekte sind gesondert zu betrachten.
Diese Zonen werden nach der elektromagnetischen Dämpfung beurteilt. Es wird zwischen Zone 1
(geringe Dämpfung), Zone 2 und Zone 3 (hohe Dämpfung) unterschieden. Z. B. können in der Zone 1 nur
IT-Produkte eingesetzt werden, die für die Zonen 1-3 zulassen sind (sog. „Zone 1 Geräte“). In der Zone 2
dürfen IT-Produkte eingesetzt werden, welche für die Zonen 2-3 zugelassen sind (sog. „Zone 2 Geräte“)
oder auch die abstrahlmäßig besseren „Zone 1 Geräte“.
Die elektromagnetische Dämpfung des Gebäudes (Liegenschaftsvermessung) wird durch ein
Messverfahren festgestellt, welches neben dem BSI das unter Kapitel 2.3 aufgeführte Unternehmen
durchführt.
Die elektromagnetische Strahlung der IT-Produkte nach den Kriterien des nationalen Zonenmodells wird
neben dem BSI von den unter Kapitel 2.1.2 (Zulassungsmessung) und Kapitel 2.2.1 (Zonenkurzmessung)
genannten Unternehmen ermittelt.
Gerätestandsfestschreibung und Zonenkurzmessverfahren:
Die für diese Liste abstrahlgeprüften Geräte sind im Regelfall Seriengeräte aus der laufenden
Serienproduktion bzw. basieren auf derartigen Seriengeräten.
Dieser Serienstand ist jedoch häufig ganz erheblichen Modifikationen, u.a. bedingt durch
Technologieanpassungen, unterworfen. Dadurch kann sich die Eingliederung in die Zonenstufen des
nationalen Zonenmodells verändern.
Um die Risiken auf Grund von Gerätestandsänderungen zu begrenzen, ist vor dem Neukauf eines Gerätes
eine erneute Zonenzulassungsprüfung dann erforderlich, wenn seit der Abstrahlprüfung des Gerätes eine
Toleranzfrist von 18 Monaten verstrichen ist ..
Allgemeiner Hinweis: Auch bei Seriengeräten, die eine Zonenzulassung erhalten haben, sind die
Regelungen der VSA oder entsprechende Richtlinien zu beachten. Diese Richtlinien regeln u. a. die
notwendige Anwendung von Zonenkurzmessverfahren bei den Seriengeräten.
Beim Betrieb von Laserdruckern und Scannern treten infolge statischer Entladungen häufig hohe
Störspitzen auf, welche normalerweise keinen Bezug zu den verarbeiteten Informationen haben. Unter
genau festgelegten Randbedingungen ist eine dadurch verursachte Überschreitung der Grenzwerte ohne
Einfluss auf die Zonenbeurteilung. In diesem Fall wird folgender Hinweis in das Prüfprotokoll und den
Prüfbericht aufgenommen: „Teilweise Überschreitung der Grenzwerte durch Störspitzen. Keine
bloßstellende Abstrahlung“.
In der folgenden Liste der gem. nationalem Zonenmodell abstrahlgeprüften Geräte ist in der Spalte
„Gerätestand“ die Seriennummer des geprüften Produktes angegeben und in der Spalte „Datum“ der
Zeitpunkt der Abstrahlprüfung.
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